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AGB´sPfotensuite Passau
Nicole Baumgartner
Fürstenzellerstr. 36
94036 Passau Neustift
01706183111
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die PFOTENSUITE Passau
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen sorgfältig durch.
1. Eigentumsnachweis
Der Hundehalter versichert, dass der Hund sein Eigentum ist und keine Besitzansprüche Dritter bestehen.
2.Gesundheitszustand und Impfungen
Der Hundehalter versichert, dass der Hund gesund ist, regelmäßig entwurmt wurde und über einen aktuellen Schutz gegen äußere Parasiten verfügt. Der Hund muss gegen die wichtigsten ansteckenden Krankheiten geimpft sein
*Tollwut*Parvovirose*Leptospirose*Staupe*Hepatitis
Empfohlen vom Tierarzt * Zwingerhusten
Der gültige Impfausweis ist bei Abgabe vorzulegen und zu übergeben. Sollte ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit in die Betreuung bringen, trägt der Halter sämtliche dadurch entstehenden Kosten (Mitbehandlung andere Hunde, Reinigung und Desinfektion, Quarantäne)
3.Haftpflichtversicherung
Für jeden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Versicherungsnummer ist dem Betreuungsvertrag mitzuteilen. Schäden, die durch den Hund an anderen Tieren, Personen oder Einrichtung entstehen, trägt der Hundehalter.
- Haftungsausschuss
Die Haftung der Hundebetreuung wird auf Vorsatz und grob Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden durch falsche oder fehlende Angaben des Halters unvorhersehbares Verhalten des Hundes wird keine Haftung übernommen. Hierzu können Details immer schriftlich nachgereicht werden.
- Vertragsgrundlage
Erlaubnis weiterer Betreuungspersonen: Der Tierhalter stimmt zu, dass die Pfotensuite Passau neben der Inhaberin auch weitere sorgfältig ausgewählte Personen mit dem Gassigehen und der Betreuung der Hundes beauftragen darf.
Ein Widerspruch gegen den Einsatz weiterer Betreuungspersonen muss der Pfotensuite Passau schriftlich mitgeteilt werden.
Für die Betreuung des Hundes gilt ausschließlich eine vertragliche Vereinbarung, bestehend aus dem Betreuungsvertrag und den jeweils gültigen AGB. Weitere Absprachen, Nebenvereinbarungen oder mündliche Zusagen bestehen nicht und werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Buchungen, Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Verhalten und Gruppenfähigkeit
Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund sozialverträglich ist und sich für die Gruppenbetreuung eignet. Über bekannte Verhaltensauffälligkeiten (Aggression in jeglicher Art, Ängstlich, Ressourcenverteidigung usw.) muss die Pfotensuite Informiert werden. Vertraglich wird dies schriftlich besprochen und festgehalten. Die Betreuung erfolgt in kleinen, sorgfältigen zusammengestellten Gruppen.
- Maulkorb und Listenhunde
Der Hundehalter ist verpflichtet, der Pfotensuite Passau vorab zu informieren, wenn es sich beim Hund um einen Maulkorbträger Hund (jeder Rasse) oder einen Listenhund handelt und über das Handling seines Hundes. Für diese Hunde ist bei Übergabe ein ordnungsgemäßer, sicher sitzender Maulkorb sowie ein ausbruchssicheres Geschirr bereitzustellen. Für Hunde der Kategorie 1 und 2 gemäß der Bayrischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist der Hundehalter verpflichtet, vor Beginn der Betreuung alle erforderlichen Nachweise vorzulegen. Dazu gehören insbesondere das Wesenstest-Gutachten sowie eine Haltererlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne vollständige und gültige Unterlagen kann die Betreuung abgelehnt oder sofort beendet werden. Eine vorzeitige Beendigung aufgrund fehlender oder ungültiger Nachweise berechtigt nicht zur Kostenminderung oder Erstattung. Der Hundehalter haftet für alle Folgen, die aus dem Nichtvorlegen oder Verschweigen dieser Unterlagen entsteht.
- Spaziergänge und Freilauf
Die Hunde werden täglich in gesicherten Bereichen ausgeführt. Sollte sich ein Hund trotz Sicherheitsmaßnahmen losreißen, entwischen oder den vorschriftsgemäßen Zaun überwinden oder untergraben, übernimmt die Pfotensuite Passau keine Haftung. Der Hundehalter versichert, dass der Hund mit einem ordnungsgemäßen, ausbruchssicheren Geschirr oder Halsband sowie einer intakten Leine übergeben wird. Während der Betreuung erfolgen Spaziergänge und – sofern vom Hundehalter ausdrücklich erlaubt - kontrollierter Freilauf nach Einschätzung des Betreibers. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Folgen, die durch unzureichende oder fehlerhafte Ausrüstung – nicht sitzendes Geschirr, defekte Leine, mangelnde Sicherung – entstehen. Beim Freilauf trägt der Hundehalter das Risiko für typische Verhaltensweisendes Hundes, wie Jagdverhalten, Weglaufen, Begegnungen mit Wild oder anderen Hunden sowie daraus entstehende Schäden. Der Betreiber behält sich vor, Hunde ausschließlich angeleint zu führen, wenn Sicherheit oder Verhalten des Hundes dies erfordert.
- Tierärztliche Versorgung
Besitzer werden vorerst Informiert. WhatsApp Business oder Anruf
Im Krankheitsfall wird eine tierärztliche Behandlung durch den möglich beauftragten Tierarzt vom Besitzer oder auch den Empfohlen der Hundebetreuung vorgestellt. Die Kosten trägt der Hundehalter. Die entstehenden Kosten sind bei Abholung in Bar zu begleichen. Zu dem werden zzgl. die entstandenen Mehrkosten verrechnet.
Hin- und Rückfahrt pro km 1,25€
Pauschale/ Zeitaufwand pro Stunde 20€
Reinigungskosten bei starker Verunreinigung, Beschädigung, Maut oder Parkgebühren
- Medikamente und Spezialfütterung
Medikamente und spezielles Futter müssen in ausreichender Menge mitgebracht und klar beschriftet sein. Die Gabe erfolgt nach schriftlicher Anweisung des Halters.
- Bring- und Abholzeiten
Die vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind verbindlich. Verspätungen müssen rechtzeitig kommuniziert werden. Bei nicht fristgerechter Abholung behalten wir uns vor zusätzliche Betreuungskosten sowie eine zzgl. Pauschale zu berechnen.
- Vertragsverlängerung/ Betreuungsverkürzung/Nichtabholung
Eine Verlängerung muss 48 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit erfolgen. Gegenfalls ziehen wir uns eine missachtete Vertrags-Pauschale vor. Die Betreuungskosten werden ausschließlich für den gebuchten Zeitraum verrechnet, sollte eine vorzeitige Abholung stattfinden. Wird der Hund 15 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin ohne neue Vereinbarung nicht abgeholt, wird er dem Tierschutzverein übergeben. Daraus entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
1.Urlaubszeiträum
Die Inhaberin sowie Ihre Angestellten befinden sich in folgenden Zeiträumen im Urlaub:
26.07. - 03.08.
09.10. - 11.10.
26.11. - 30.11.
Für Betreuungen, die in diese Zeiträume fallen, können aufgrund organisatorischer Mehraufwände zusätzliche Kosten anfallen.
Der Tierhalter/ Besitzer erkennt dies an.
Buchungen für das Folgejahr, wird immer ab ca Oktober nur schriftlich angenommen. Zeitgleich die schließzeiten unser Pfotensuite Passau. Ohne Betreuungsvertrag und Probetag KEINE Buchung!!
- Änderungen und Fortführung
Bei Vertragsverlängerung gilt der bestehende Vertrag weiter, sofern sich seitens der Betreuung oder des Halters nichts geändert hat.
- Notfallkontakt
Der Hundehalter verpflichtet sich, mindestens einen erreichbaren NOTFALLkontakt anzugeben, der im Falle von Krankheit, Verletzung, Verhaltensauffälligkeiten oder unvorhergesehenen Situationen Entscheidungen treffen darf. Ist weder der Halter noch der Notfallkontakt erreichbar, handeln wir im Sinne des Tierwohls und treffen notwendige Entscheidungen in Absprache mit dem Vertragstierarzt. Alle entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
- Datenschutz und Medienrechte
Fotos und Videos, die während des Aufenthalts Ihres Hundes in der Pfotensuite Passau entstehen, dürfen zu Dokumentations- und Marketingzwecken verwendet werden. Die Rechte an Bild und Videomaterial verbleiben bei der Pfotensuite Passau und werden vertraglich festgehalten. Eine Veröffentlichung erfolgt stets mit Rücksicht auf den Schutz der Privatsphäre und ohne personenbezogene Daten. Der Kunde kann die Zustimmung zur Veröffentlichung jederzeit schriftlich widerrufen. Dies per Email pfotensuitepassau@mein.gmx . Bereits veröffentlichte Inhalte werden dann nach Möglichkeit entfernt. Eine vollständige Löschung aus bereits gedruckten oder geteilten Medien kann nicht garantiert werden.
1. Einverständniserklärung
Einverständnis des Tierhalters
Mit Betreten des Grundstücks und der Nutzung der Leistungen der Pfotensuite Passau erklärtsich der Tierhalter mit der beschriebenen Videoüberwachung einverstanden. Es besteht KEIN ANSPRUCH AUF EINSICHT ODER HERAUSGABE der Aufzeichungen, sofern keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.
1. Eingewöhnung
Für Hunde, die zum ersten Mal in der Pfotensuite betreut werden, empfehlen wir eine Eingewöhnungsphase. Diese dient dazu, den Hund stressfrei an die neue Umgebung, die Betreuer und die Gruppe zu gewöhnen. Die Dauer der Eingewöhnung richtet sich nach dem individuellen Verhalten des Hundes. Sollte sich während der Eingewöhnung zeigen, dass der Hund nicht gruppenverträglich oder stark überfordert ist, behalten wir uns vor, die Betreuung abzulehnen zum wohl des Hundes. Alternative Betreuungsformen vorzuschlagen.
- Preise und Mehraufwand
Die Betreuungskosten richten sich nach Dauer, Aufwand und individuellen Bedürfnissen des Hundes. Bei erhöhtem Pflege- oder Betreuungsaufwand behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten zu berechnen. Alle Preise auf Anfrage. Die genaue Abrechnung findet während der Betreuung statt, da diese sich verändern könnten und dem entsprechend Verrechnet werden.
Unkastrierte Hündinnen und Rüden werden strikt geführt. Um Läufigkeit, Deckung und Markierungen im Haus zu vermeiden, dementsprechend werden ordnungsgemäße und wie vertragliche Handhabung umgesetzt.
Die angegebenen Preise verstehen sich als AB-Preise .
Der endgültige Betreuungspreis richtet sich nach Aufwand, Dauer, individuellen Bedürfnissen des Hundes sowie zusätzlich gebuchten Leistungen. Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden.
1. Stornogebühren
Stornierungen müssen schriftlich entweder per WhatsApp Business 01706183111 oder per E-Mail pfotensuitepassau@mein.gmx
*Bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn Kostenfrei
*20 bis 15 Tage vorher: 50% des Betreuungspreis
*14 bis 3 Tage vorher: 70% des Betreuungspreis
*Ab 2 Tage vor Betreuungsbeginn oder Nichterscheinen 100% des Betreuungspreises
Aufgrund der begrenzten Plätze und der hohen Nachfrage, besonders in FERIENZEITEN, können bei kurzfristigen Absagen Stornogebühren anfallen. Der Tierhalter erkennt dies an.
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich, jedoch nicht garantiert. Bei kurzfristigen Absagen aufgrund von triftigen Gründen kann nach Vorlage eines Nachweises kulant entschieden werden – dies liegt im Ermessen der Pfotensuite Passau.
- Betriebsbedingte Kündigung oder Absage
Der Betreiber behält sich das Recht vor, einen bereits bestätigten Aufenthalt aus wichtigen Gründen, die eine ordnungsgemäße Betreuung unmöglich machen, ganz oder teilweise abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor bei:
*plötzlicher Krankheit oder Verhinderung des Betreibers
*unvorhersehbaren betrieblichen Einschränkungen – z.b. technische Defekte, behördliche Anordnungen, Notfälle
Kostenregelung bei Absage durch den Betreiber
Im Falle einer Absage oder vorzeitigen Beendigung aus solchen wichtigen Gründen entstehen dem Kunden KEINE Kosten für die nicht erbrachten Leistungen. Bereits gezahlte Beiträge können für einen weiteren Zeitraum angerechnet oder als Gutschein ausgehändigt werden. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entstandener Zusatzkosten ( z. B. alternative Unterbringung, Fahrtkosten, Verdienstausfall, gebuchte Reservierungen – Urlaub), sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers vorliegt.
- Zahlungsmodalitäten
Bei Buchungen ist eine Anzahlung in höhe von 50 % des Gesamtbetrags für die Betreuung fällig. Diese muss Nachweislich vor der Betreuung geleistet sein, oder am Tag in Bar zu bezahlen. Der Restbetrag ist bei Abholung des Hundes zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Für Sonn- und Feiertagen sieht der Betreiber vor, eine zzgl Pauschale von 35€ zu verrechnen. Dies wird zu den Betreuungskosten separat berechnet.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
Für Zusatzleistungen wie Trainingseinheiten, Fellpflege oder besondere Beschäftigungsangebote wird ein gesonderter Betrag berechnet. Die Verantwortung für die Umsetzung und Wirkung dieser Leistungen liegt beim Hundehalter. Die Pfotensuite Passau übernimmt keine Haftung für ausbleibende Erfolge oder unerwünschte Reaktionen.
- Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäß der im Haus vorliegenden oder aktuellen angefragten Preisliste des Betreibers. Preisangaben sind unverbindlich. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste. Eine Preisgarantie aufgrund früherer Auskünfte oder Anfragen besteht nicht. Nachträgliche Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits bestätigte Buchungen.
- Abrechnung und Kommunikation während der Betreuungszeit
Die Abrechnung erfolgt nicht tagesgenau, sondern ausschließlich bei Abholung des Hundes. Eine laufende, tägliche Rückmeldung während der Betreuungszeit ist nicht Bestandteil der Leistung. Regelmäßige Anfragen während der Urlaubsbetreuung werden nicht beantwortet, da der Fokus vollständig auf der Versorgung und Sicherheit der anwesenden Hunde liegt und beide Hände für die Arbeit benötigt werden.
Hunde, die während der Betreuung anhaltend unruhig, jaulend, bellend oder in einem verstörten Zustand geraten, können zum Schutz vom Wohlbefinden der übrigen Gäste vorzeitig abgeholt werden. Eine vorzeitige Abholung aus diesen Gründen führt nicht zu einer Reduzierung oder Erstattung der gebuchten Betreuungszeit. Möglichkeit einer Kulanz entsteht.
- Änderungsvorbehalt
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung. Änderungen werden ohne gesonderte Mitteilung wirksam, sofern sie keine laufenden Betreuungsverträge betreffen.
- Haftung
Der Betreiber haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden die durch den Hund während der Betreuungszeit verursacht werden, haftet allein der Hundehalter. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt die gesetzliche Bestimmung.
- Gerichtstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Betreuungsvertrag gilt der gesetzliche Gerichtsstand
Passau